für Maler- und Lackierarbeiten, Restauration und Konservierung von Holzbauteilen der Firma „deco.lore – Maler- & Lackierbetrieb“ (Inh. Philipp Beutmann)
§ 1 Vertragsgrundlage
Grundlage für alle Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und diese AGB.
Diese AGB gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden.
Abweichende Vereinbarungen, z. B. VOB/B oder öffentliche Aufträge nach VOB/A, gehen diesen AGB vor.
Die Leistungen setzen Baufreiheit voraus. Behinderungen oder Einschränkungen (z. B. durch nicht fertiggestellte Arbeiten Dritter) berechtigen den Auftragnehmer, Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 2 Angebot und Preise
Unverbindliche Kostenvoranschläge sind 6 Wochen ab Erstellung gültig, außer es steht ein anderes Datum auf dem Kostenvoranschlag.
Nach Auftragserteilung gelten die Angebotspreise bis zu vier Monate, sofern kein konkretes Leistungsdatum vereinbart wurde.
Wesentliche Preisänderungen (z. B. Lohnkosten >0,75 %) berechtigen zur angemessenen Anpassung des Preises.
Umsatzsteuererhöhungen nach Vertragsschluss können an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Stundenlohnarbeiten:
- Zusätzliche Leistungen werden auf Stundenlohnbasis zuzüglich Material berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Geistiges Eigentum der Angebote:
- Unverbindliche Kostenvoranschläge bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers; Weitergabe oder Nutzung ohne Genehmigung ist nicht erlaubt.
- Kostenpflichtige Angebote unterliegen denselben Regeln, können jedoch im Einzelfall mit Genehmigung verwendet werden.
- Vorauszahlungen für Angebote werden bei Auftragserteilung angerechnet.
§ 3 Witterungsbedingungen
Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung unterbrochen werden.
Die Ausführungsfrist verlängert sich um die Dauer der Unterbrechung.
Nach Wetterbesserung werden die Arbeiten unter Berücksichtigung von Organisations- und Rüstzeiten fortgeführt.
§ 4 Vergütung
Abschlagsrechnungen sind jederzeit gemäß § 632a BGB fällig.
Materialbereitstellung an der Baustelle kann in Abschlagszahlungen einbezogen werden.
Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
Skonto wird nur gewährt, wenn alle Zahlungen fristgerecht eingehen.
§ 5 Gewährleistung / Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme oder spätestens mit der Schlusszahlung.
Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
Verschleiß und natürliche Abnutzung, insbesondere durch Witterung, sind kein Mangel.
Verjährungsfristen gemäß § 634a BGB:
- 2 Jahre: Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (keine Gebäudesubstanz betroffen).
- 5 Jahre: Neubau oder vergleichbare Arbeiten, sowie Arbeiten an der Gebäudesubstanz.
§ 6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber darf Forderungen nicht mit Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers aufrechnen, außer die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Wird ein Liefergegenstand fest mit dem Bauwerk verbunden, kann der Auftragnehmer Forderungen in Höhe des Lieferwertes geltend machen.
§ 8 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung oder durch Ingebrauchnahme.
Bei Teilleistungen besteht Anspruch auf Teilabnahme.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.Grundlage:§ 640 BGB.
§ 9 Leistungsermittlung und Abrechnung
Pauschal- oder Festpreisverträge: Abrechnung nach vereinbartem Preis, ohne Aufmaß.
Einheitspreisverträge: Abrechnung nach Aufmaß der fertigen Fläche.
Nicht vollständig berechnete Teilflächen (Aussparungen) werden pauschal berücksichtigt.
Detaillierte Aufmaßregeln können nach VOB/C ATV vereinbart werden.
§ 10 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (deco.lore – Maler- & Lackierbetrieb, Philipp Beutmann, Ernst-Thälmann Platz 3, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, E-Mail: info@decolore.de) ohne eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss informieren.
§ 11 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 12 Sonstiges
Gesetzlicher Gerichtsstand für Verbraucher: Wohnsitz des Kunden.
Für andere Kunden: Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.


